Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durchzuführen, wenn z.B. bei einem Bauvorhaben ein Eingriff in Natur und Landschaft stattfindet.

Durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Die rechtlichen Vorgaben resultieren aus der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG.

Unsere Aufgaben

Planung

Wir planen für Kommunen, Privatpersonen und Firmen Ökokontoflächen und Ausgleichsmaßnahmen. Dazu erarbeiten wir:

  • Aufwertungskonzepte und Pläne für Herstellungs- und Pflegemaßnahmen
  • Wertpunkteermittlungen nach Bayerischer Kompensationsverordnung BayKompV
  • Kostenschätzungen für alle Herstellungs- und Pflegemaßnahmen

und übernehmen die Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.

 

Umsetzung von Herstellungs- und Pflegemaßnahmen

Wir führen alle Maßnahmen zur Herstellung und Pflege von Ökokonto- und Ausgleichsflächen durch, u.a.:

  • Anlage und Pflege von gebietsheimischen Wiesen und Blühflächen
  • Anlage und Renaturierung von Kleingewässern
  • Renaturierung und Pflege von Moorflächen
  • Pflanzung von Hecken, Waldrändern oder Streuobst

Monitoring von Ausgleichsflächen

Bei bereits bestehenden Ausgleichsflächen unterstützen wir Eingriffsverursacher bei der gesetzlichen Verpflichtung zur fachlichen Kontrolle der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen.

Im Rahmen des Monitorings werden jährlich mehrere Ortseinsichten durchgeführt und die Erreichung der jeweiligen Entwicklungsziele dokumentiert. Bei Bedarf beraten wir Eigentümer und Pflegebeauftragte über notwendige Maßnahmen.

Mehr Informationen zum Thema Ökokonto und Ausgleichsflächen finden Sie auf den Websites des Landkreises Ebersberg und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.